Behandlungen bei Zahnärzten und Kieferorthopäden eilt der Ruf voraus, besonders teuer zu sein. Zum unguten Gefühl vor dem Zahnarztbesuch kommt auch noch oft die Sorge vor enormen Kosten dazu. Zu Recht, denn bei Zahnkronen, Brücken, Prothesen und Implantaten liegen die Behandlungskosten oft im vier- oder fünfstelligen Eurobereich.
Natascha S., 35, erhält beim Zahnarzt eine medizinisch notwendige Brücke. Die Kosten betragen 3.000 Euro. Die gesetzliche Krankenkasse ÖGK leistet
hier KEINEN Zuschuss. Angenommen, die Zahnzusatzversicherung besteht seit fünf Jahren, dann erfolgt in diesem Beispiel folgende Auszahlung:
90% von 3.000 Euro = 2.700 Euro
Natascha S. muss in diesem Fall nur 300 Euro (10% Eigenanteil) selbst bezahlen.
Medizinisch notwendige Zahnersatzmaßnahmen für: (Beispielhaft aufgezählt)
Im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen:
(Einige Punkte vorab)
Bei Versicherungsbeginn bestehende Zahnlücken, provisorisch mit Zahnersatz behandelte Zähne und bereits
vor Versicherungsbeginn erforderliche, angeratene oder begonnene Zahnersatzbehandlungen
Kostenersatz für Zahnerhaltmaßnahmen (Einlagefüllungen, Kunststofffüllungen, Vorsorge und Prophylaxe wie
z.B. Mundhygiene), kieferorthopädische Leistungen
Kosmetische Eingriffe (außer zur Beseitigung von Unfallfolgen) und Arzneimittel
Fahrtkosten und Hausbesuche
Ersatz für Weisheitszähne und (nicht unfallbedingte) Milchzähne
Landes-/Regional-/Bundes-/internationale Sportwettbewerbe und gefährliche Sportarten
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